Gehen Sie proaktiv Ihre Schulden an. Es gibt Lösungen. Lassen Sie sich von einem InsolvenzPartner in die Schuldenfreiheit führen.

Wir gehen gemeinsam mit Ihnen durch die Insolvenz in die Schuldenfreiheit.

Das  staatliche Entschuldungsprogramm macht es Ihnen möglich, wieder schuldenfrei zu werden! Schnell, geordnet, ohne Gläubigerdruck und rechtssicher. Das gilt sowohl für die Angestellte, Beamte, Rentner, Selbständige, Einzelunternehmer, Gewerbetreibende sowie freiberuflich Tätige.  Der Gesetzgeber wollte im Jahre 1999 den Menschen die Möglichkeit eröffnen, schneller wieder einen Neuanfang zu schaffen. Die Auflagen, Belastungen und Beschränkungen im Rahmen der Insolvenz sind meist überschaubar.

Es ist daher falscher Stolz, sich den Möglichkeiten der Insolvenz zu verschließen und in einem „immer weiter so“ zu verharren. Der Gesetzgeber hat ein Gesetz geschaffen, das Ihnen helfen will! Dann nutzen Sie bitte doch dieses Gesetz! Oftmals ist gerade die Unwissenheit über die Insolvenzordnung der Grund des Nichtstuns.

Durchbrechen Sie den Kreislauf aus „gelben Briefen“, Inkassounternehmen, Gerichtsvollziehern, schlaflosen Nächten, psychischen Beschwerden und lassen Sie sich über die Vorteile des staatlichen Entschuldungsprogramms im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs aufklären.

 

Ab wieviel Schulden ist ein Insolvenzverfahren zweckmäßig?

Die durchschnittlichen Schulden je Fall lagen in den Jahren 2006 bis 2008 bei etwa 60.000 Euro. Mittlerweile liegt diese Summe bei ca. 30.000 Euro. Daraus ist ersichtlich, dass die Insolvenz zunehmend gesellschaftsfähig wird und viele Menschen die Vorteile und Chancen einer Insolvenz begreifen. Es kann durchaus bereits bei einer geringen Schuldensumme eine Insolvenzantragsstellung empfohlen werden.

 

Aktuelle Info: Neues Insolvenzrecht ab 01.01.2021

Bei Insolvenzanträgen, die ab dem 01.01.2021 beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht werden, verkürzt sich die Dauer bis zur Erlangung der Restschuldbefreiung auf 3 Jahre! Lassen Sie sich beraten!

Mit Ihrem InsolvenzPartner schuldenfrei in vier einfachen Schritten

Der standardisierte Entschuldungsprozess im Überblick

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Telefonischer Kontakt mit Ihrem InsolvenzPartner und kostenloses persönliches Erstgespräch, in dem Ihre Situation und ein weiteres Vorgehen erörtert wird.

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Zweittermin und Übergabe aller relevanten Unterlagen. Es folgt ggf. die Erstellung eines vorgerichtlichen Insolvenzplans. Wir kümmern uns um die Antragstellung auf Insolvenz beim Amtsgericht.

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Kontakt mit dem Insolvenzverwalter. Es folgt der standardisierte Ablauf des Insolvenzverfahrens, in dem Ihnen ihr InsolvenzPartner jederzeit zur Seite steht.

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Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens mit Ankündigung der Restschuldbefreiung sind Sie jetzt Schuldenfrei!

Zum kostenlosen Erstgespräch

Wir informieren Sie jederzeit in einem kostenlosen Erstgespräch!

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