Lieber Herr Scheid, könnten Sie sich bitte kurz vorstellen, damit wir Interessenten überhaupt wissen, mit wem wir es zu tun haben?

Sehr gerne. Mein Name ist Christoph Scheid, ich bin Rechtsanwalt, Diplom Kaufmann und Diplom Volkswirt und habe einen Wirtschaftsabschluss in der Schweiz gemacht. Aber am meisten stolz bin ich darauf, dass mir von der Rechtsanwaltskammer die Bezeichnung „Fachanwalt für Insolvenzrecht“ verliehen wurde.  Ich bin Leiter der Schuldnerberatung „Die InsolvenzPartner“.

Was zeichnet einen Fachanwalt für Insolvenzrecht aus?

Die Bezeichnung erhält man, wenn man besondere und überdurchschnittliche Erfahrungen und Kenntnisse im Laufe der Jahre erlangt hat. Man hat einen umfassenden Lehrgang mit zahlreichen Prüfungen zu bestehen und dann viele Fälle aus den verschiedensten Bereichen des Insolvenzrechts in einer Insolvenzkanzlei erfolgreich zu bearbeiten. Zudem hat man als vom Gericht bestellter Insolvenzverwalter Insolvenzverfahren abzuwickeln und muss beratend viele Mandanten von Beginn der Insolvenz bis zum Schlusstermin erfolgreich begleitet haben, so dass die Menschen frei von Ihren Schulden geworden sind.

Wer sind die InsolvenzPartner?

Wir InsolvenzPartner sind Ihr Partner in der Insolvenz. Wir begleiten Sie vom kostenlosen Erstgespräch bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens. Sie werden stets von einem Fachanwalt für Insolvenzrecht beraten und begleitet! Wir sind für Sie da. Persönlich. Vor Ort. In Dresden, in Nürnberg, in München, in Augsburg und in Eichenau. Die Kosten sind transparent. Wir arbeiten mit einer Flatrate. Bei uns steht sowohl alten wie auch jungen Menschen, Angestellten wie auch Selbständigen die Türe offen.

Immer wieder geht durch die Presse, dass unseriöse Berater mit der Angst und Hoffnungslosigkeit der überschuldeten Menschen spielen und sie um ihr letztes Geld betrügen. Woran erkenne ich einen unseriösen Berater?

Bei einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar sind Sie auf der sicheren Seite. Bei allen anderen Beratern sollten Sie konkret fragen, ob diese vermeintlichen „Insolvenzexperten“ die Bescheinigung nach § 305 InsO besitzen. Diese Bescheinigung stellt meines Erachtens das absolute Minimum dar. Sie legen sich doch auch nicht auf einen OP-Tisch und lassen sich von einem selbsternannten Möchtegernchirurgen den Bauch aufschneiden? Zudem sollten Sie sehr vorsichtig werden, wenn der Berater mit der Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt, der oft irgendwo ganz woanders in Deutschland sitzt, wirbt: dieses Prozedere dient nur der Umgehung des Rechtsberatungsgesetzes und soll eigene Ausbildungsmängel verschleiern. Die Mandanten müssen sich selbst klaren Wein einschenken und sich eingestehen, dass die Verbindlichkeiten einen Umfang von oft weit über € 50.000, € 80.000 oder gar noch mehr betragen. Diese Schuldensummen sind kein Problem und können im Rahmen des staatlichen Entschuldungsprogramms bearbeitet werden. Die Insolvenz ist kein Hexenwerk. Aber es bedarf kompetenter und seriöser Beratung und Abarbeitung sowie Begleitung durch die Insolvenz.
Bei vielen Beratungsstellen ist eine rechtliche Begleitung in der Insolvenz nicht inbegriffen und können von den Stellen auch nicht angeboten werden, da diese ansonsten gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen würden. Die Mandanten werden in die Insolvenz geschubst, in der Hoffnung, dass schon alles gut gehen wird. Bei vielen Kunden geht es um 5 oder gar 6stellige Schuldenbeträge. Es geht um viel Geld. Sie sind dann in der Insolvenz wie ein Schiff auf dem Meer ohne Steuerung und hoffen auf gute Strömung. Ganz anders bei uns: Ihnen steht bis zum Schlusstermin ständig ein InsolvenzPartner an der Seite. Dieser InsolvenzPartner ist stets ein Fachanwalt für Insolvenzrecht. Wir garantieren beste Beratung. Die Insolvenz ist eine einmalige Chance, den „Reset-Button“ zu drücken und nochmal richtig neu durchzustarten. Aber es sollte bzw. kann faktisch nur einmal im Leben geschehen. Deshalb sollten Sie sich stets die Frage stellen: Will und kann ich auf seriöse, professionelle und kompetente Beratung verzichten?

Welche Möglichkeiten habe ich als überschuldete Person?

Natürlich können Sie versuchen, im Rahmen eines außergerichtlichen Einigungsversuches sich mit den Gläubigern zu einigen. Sie drohen sozusagen mit der Insolvenz und verbessern somit Ihre Verhandlungsposition. Ich selbst habe schon hunderte Male einen solchen Versuch gestartet und kann aus meiner Erfahrung heraus sagen, dass die Erfolgsaussichten eher gering sind. Insbesondere bei einer hohen Anzahl von Gläubigern sinken die Erfolgschancen rapide. Viele Institutionen – wie zum Beispiel gewisse Großbanken – lehnen solche außergerichtliche Einigungsversuche stets ab und schreiben die Forderung in voller Höhe ab. Aber auch öffentliche Institutionen wie das Finanzamt oder Krankenkassen können faktisch einem solchen Angebot nicht zustimmen. Stellen Sie sich vor, das Finanzamt würde mal zustimmen, wen einer sagt: ich zahle nur 25 % meiner Steuerschulden, bitte erlasst mir den Rest!? Dann würde bald keiner mehr Steuern zahlen und nur noch verhandeln wollen! Letztlich bleibt nur der Gang in die Insolvenz die einzig wahre Lösung.

Aber der Gang in die Insolvenz ist doch ein harter Schritt?

Diese Aussage kann ich in keiner Weise nachvollziehen. Viele Mandanten haben – bevor sie sich von uns von den Vorteilen der Insolvenz überzeugen lassen – in der Schuldensituation mit enormen Problemen zu kämpfen: Gelbe Briefe im Briefkasten, Gerichtsvollzieher vor der Türe, Kontopfändungen, Gehaltspfändungen von denen der Arbeitgeber und die Kollegen mitbekommen, oft sogar Haftandrohungen etc. Deshalb mein dringlicher Appell: Lassen Sie sich helfen! Die „Insolvenz“ stellt ein staatliches Entschuldungsprogramm dar, das jedes Jahr in etwa 160.000 Menschen in Anspruch nehmen! Sie werden nicht geteert und gefedert durch die Straßen getrieben. Sie brauchen sich nicht zu schämen. Viele Menschen wollen aus „Stolz“ die Insolvenz vermeiden. Diese Menschen bezahlen oft mit ihrer Gesundheit, ihrer Ehe oder gar mit ihrem Leben. Meines Erachtens ist es eher ein Ausdruck von Intelligenz, sich beraten zu lassen und von einem Gesetz Gebrauch zu machen, dass einem hilft. Viele Gesetze gereichen einem zum Nachteil, aber die Insolvenzordnung will Ihnen helfen: dann sollten die Menschen von dieser Möglichkeit doch auch Gebrauch machen! 

Jeder Insolvenzfall ist anders? Oder doch nur ein Standardprogramm?

Es handelt sich zwar um ein standardisiertes Abwicklungsprogramm. Jedoch ist jeder Insolvenzfall anders aufgrund der menschlichen Komponente. Damit meine ich nicht nur den Mandanten, sondern auch den Insolvenzverwalter. Das Gericht bestimmt einen Verwalter bzw. eine Verwalterin. Im Gegensatz zu den USA oder England – dort können Institutionen wie große Wirtschaftsprüfungsgesellschaften das Verfahren abwickeln – wird in Deutschland durch das Gericht eine individuelle Person bestimmt. Diese Person kann ein Mann oder Frau sein, kann alt oder jung sein, kann ein Pedant sein oder eher „laissez-faire“ geprägt sein: wir kennen nahezu alle Verwalter persönlich, oft aus unseren Vergangenheit, da wir meist Kollegen in Insolvenzkanzleien waren. Eine gute menschliche Komponente ist die Grundlage für ein erfolgreiches Insolvenzverfahren, das in die Schuldenfreiheit und in eine neue Lebensqualität führt.

Verliere ich alles in der Insolvenz?

Zunächst mal verlieren Sie all Ihre Schulden. Und auf der Aktivseite bleibt Ihnen viel erhalten: So sind ein PKW oder eine Betriebsausstattung unpfändbar. Riester oder Rürup-Produkte sind meist insolvenzfest und fallen nicht in die Insolvenz. Ansonsten gibt es zu fast jedem Sachverhalt eine Lösung. Lassen Sie sich beraten.

Als Geschäftsführer einer GmbH kann ich mich auch von Ihnen durch die Insolvenz begleiten lassen?

Sie sollten sogar. Insbesondere, um strafrechtliche Folgen zu verhindern. So prüfen wir zum Beispiel das vom Insolvenzverwalter erstellte Gutachten, da dieses stets an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird und zumeist die Grundlage etwaiger Anklagen ist. Durch professionelle Beratung in der Insolvenz können somit auch rufschädigende Konsequenzen oft im Keim erstickt werden. Juristische und betriebswirtschaftliche Fachkenntnisse sind gefragt. Wir InsolvenzPartner vereinen beides.

Was war Ihr beeindruckendster Insolvenzfall?

Man hat mit verschiedensten Menschen und Persönlichkeiten zu tun. Jeder Fall hat seine Besonderheiten. Wir machen keine Unterschiede zwischen einem Großunternehmer oder einer jungen Angestellten. Wir sind für alle da!

Wie hoch sind Ihre Gebühren?

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Anzahl der Gläubiger, der Höhe der Verbindlichkeiten und dem Rechtsaufwand.

Sind Ratenzahlungen möglich?

Sollte die Gebühr sofort in voller Höhe bezahlt werden, so können Sie mit erheblichen Nachlässen rechnen. Aber sehr gerne sind auch Ratenzahlungen möglich. Ratenzahlungen haben den Vorteil, dass man als Kunde nicht total in Vorleistung gehen muss, sondern testen kann, ob die versprochenen Arbeiten auch durchgeführt werden.

Sie können also die Insolvenz empfehlen?

Ja. Definitiv.

Könnten Sie die Vorteile der Insolvenz mit einem Beispiel bitte untermauern?

Einer unserer Mandanten war selbständiger Dachdecker. Er hatte € 618.000 Schulden. Er entledigte sich dieser Schulden im Rahmen der Insolvenz. Der Mandant führte seine selbständige Tätigkeit auch nach Insolvenzeröffnung fort. Die InsolvenzPartner verhandelten mit dem Insolvenzverwalter über die Freigabe der selbständigen Tätigkeit und die Höhe des fixen monatliche Oboluses. Das Ergebnis war, dass die selbständige Tätigkeit für einen monatlichen Festpreis von € 167 freigegeben wurde. Somit kam der Mandant in den Genuss der Restschuldbefreiung bereits nach 5 Jahren. Sie müssen mal die nackten Zahlen sprechen lassen: 5 Jahre sind 60 Monate. 60 x € 167 = € 10.020. Im Gegenzug hat er sich von Verbindlichkeiten in Höhe von € 618.000 befreit! Und der Mandant kann innerhalb der freigegebenen selbständigen Tätigkeit wieder verdienen, was er will. Der monatliche Obolus ist wie in Stein gemeißelt. Aufgrund des gegenwärtigen Baubooms und des Sanierungsbedarfs bei Gebäuden verdient der Mandant gegenwärtig richtig viel Geld. Aber er muss nur € 167 im Monat bezahlen! Sie meinen, dass das ein Glückstreffer war? NEIN: das ist Insolvenz!

 

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